Anträge und Anfragen
Deutsch als Pflichtsprache auf dem Schulhof |
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Initiative der Berliner Herbert-Hoover-Schule, die ihre Schüler per Hausordnung verpflichtet hat auch außerhalb des Unterrichts auf dem gesamten Schulgelände sowie auf Klassenfahrten und Wandertagen ausschließlich Deutsch zu sprechen, auf Kostheimer Schulen Anwendung findet.
Begründung:
Seit 18 Monaten hat die Berliner Herbert-Hoover-Schule, im Einvernehmen mit einer breiten Mehrheit der Elternschaft, ihre Schüler per Hausordnung verpflichtet, dass auch außerhalb des Unterrichts keine andere Sprache als Deutsch gesprochen werden darf.
Die seither mit der Regelung gemachten Erfahrungen sind als durchweg positiv zu bezeichnen und werden weitläufig begrüßt. So stieg beispielsweise die Zahl der Neuanmeldung von Schülern um 20%. Eltern, Lehrer und Schüler zeigen sich begeistert hinsichtlich der breiten Akzeptanz, die dem Modell entgegengebracht wird.
Carsten Propp, Fraktionsvorsitzender
Entfernung von Graffitis am Weinprobierstand
Einsatz eines Anti-Graffiti-Mobils nach Pforzheimer Vorbild
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Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten, die Graffitischmierereien am Kostheimer Weinprobierstand schnellstmöglich entfernen zu lassen und des Weiteren die Möglichkeit zur Anschaffung eines Anti-Graffiti-Mobils nach Pforzheimer Vorbild zu prüfen.
Begründung:
Da der Weinprobierstand ein Aushängeschild Kostheims sein soll, ist eine Entfernung der Graffitischmierereien dringend geboten.
Das Anti-Graffiti-Mobil funktioniert folgendermaßen:
Ein Geschädigter, der Farbschmierereien an seiner Hauswand entdeckt, ruft zunächst die Polizei, die eine Anzeige aufnimmt und den Schaden feststellt. Die Polizei händigt dem Geschädigten ein Formular mit Antrag auf Graffitibeseitigung aus. Dieser Antrag wird an die am Projekt mitwirkende Malerinnung geschickt. Dort wird ein Malerbetrieb beauftragt, den Schaden schnellstmöglich fachmännisch und für den Geschädigten kostenlos zu beseitigen. Der Ausführende Malerbetrieb verwendet bei dieser Aktion sein Firmenfahrzeug, das für diesen Einsatz als "Anti-Graffiti-Mobil" gekennzeichnet wird. Die Kosten des Malermeisters übernimmt der eigens gegründete gemeinnützige Verein. Dieser Verein verfügt über ein Sonderkonto, auf dem von Staatsanwaltschaften und Gerichten angeordnete Geldbußen und Spenden von Unternehmen und Privatpersonen eingehen.
Carsten Propp, Fraktionsvorsitzender
Spielplatzwärter für Kostheimer Spielplätze. |
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird beauftragt zu prüfen, ob es nach §16 SGB II möglich ist, Spielplatzwärter auf 1 Euro Job Basis auf Kostheimer Spielplätzen einzusetzen.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Carsten Propp, Fraktionsvorsitzender
Drogenprävention an Kostheimer Schulen. |
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Verwaltung wird aufgefordert auf folgende Fragen zu antworten:
In zahlreichen Berichten aus Elternkreisen wird darauf hingewiesen, daß in Kostheimer Schulen ein verstärkter Drogenmißbrauch festzustellen ist.
1. Liegen der Verwaltung, der Ordnungsbehörde oder der Polizei entsprechende Kenntnisse darüber vor.
2. Kann die Verwaltung oben beschriebene Vorkommnisse ausschließen?
a) Wenn ja, auf welcher Grundlage?
3. Welche präventiven Maßnahmen werden von Seiten der Schule und der Verwaltung getroffen.
4. Wie oft finden Untersuchungen durch Schulärzte statt?
5. Wurde die Möglichkeit einer mobilen Videoüberwachung erörtert?
6. Wie oft finden polizeiliche Kontrollen im Umfeld der Schule statt?
7. Gibt es einen Zusammenhang durch die räumliche Nähe der Diskothek Euro Palace?
Begründung:
Erfolgt mündlich
Carsten Propp, Fraktionsvorsitzender
Islamische Extremisten in Kostheim |
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Verwaltung wird aufgefordert auf folgende Fragen zu antworten:
In zahlreichen Berichten aus Sicherheitskreisen wird darauf hingewiesen, daß in deutschen Moscheen Moslems von islamischen Extremisten und Terroristen für den bewaffneten Kampf angeworben werden. In den Moscheen werde auch Geld zur Finanzierung des Terrors gesammelt.
1. Liegen der Verwaltung, der Ordnungsbehörde, der Polizei oder dem Verfassungsschutz entsprechende Erkenntnisse aus Kostheimer Gebetsräumen bzw. über die Träger der geplanten Moschee vor?
2. Kann die Verwaltung oben beschriebene Vorkommnisse ausschließen?
a) Wenn ja, auf welcher Grundlage?
3. Welche Vereine oder Glaubensgemeinschaften unterhalten in Kostheim Moscheen, Gebetsräume oder Kultureinrichtungen?
4. Wurden über diese Vereine oder Glaubensgemeinschaften von Seiten der Stadt Informationen beim Verfassungsschutz eingeholt?
a) Wenn ja, welche Informationen liegen vor?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Werden in Kostheim sogenannte Koranschulen betrieben?
a) Wenn ja, wie viele und von welchem Betreiber?
6. Stehen diese Koranschulen unter irgend einer städtischen oder staatlichen Kontrolle oder Beobachtung?
Begründung:
Erfolgt mündlich
Carsten Propp, Fraktionsvorsitzender
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